Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Haizmann Haustechnik GmbH (nachfolgend «Unternehmen») und ihren Kunden. Sie umfassen Planerleistungen, Ausführungsarbeiten (insbesondere in den Bereichen Heizung und Sanitär) sowie Service-, Wartungs- und Reparaturdienste.
Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere SIA 108, 112, 118 sowie die geltenden Richtlinien des Gebäudetechnikverbands suissetec, gelten subsidiär.
§2 Leistungen des Unternehmens
Das Unternehmen erbringt:
- Planungs- und Projektierungsleistungen für gebäudetechnische Anlagen
- Lieferung und Montage von Heizungs- und Sanitäranlagen
- Wartung, Service und Reparaturen an gebäudetechnischen Installationen
- Koordination von branchenübergreifenden Leistungen (z. B. Baumeister, Maler, Elektriker), sofern vereinbart
Der konkrete Leistungsumfang wird in der Offerte oder im Werkvertrag festgehalten. Planungsleistungen sind, wenn nicht ausdrücklich separat ausgewiesen, im Werklohn enthalten.
§3 Beizug von Subunternehmern
Das Unternehmen ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Fachpartner zur Leistungserbringung beizuziehen. Dies kann sowohl für Planungsanteile als auch für Installationsarbeiten oder branchenfremde Gewerke erfolgen (z. B. Elektriker, Maler, Gipser etc.).
Die Verantwortung für Koordination, Termin- und Qualitätssicherung liegt beim Unternehmen.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Pläne, Entscheide und Zutritte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder Zusatzaufwände infolge fehlender Mitwirkung können separat verrechnet werden. Auch Vorleistungen durch andere Gewerke (z. B. Rohbau, Elektro, Trockenbau) müssen plangemäss erfolgen.
§5 Termine, Behinderungen und Fristen
Verbindliche Ausführungsfristen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Bauverzögerungen Dritter, fehlende Entscheide, Lieferschwierigkeiten oder behördliche Auflagen führen zur angemessenen Fristverlängerung.
§6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt gemäss Offerte, Vertrag oder nach Aufwand.
Material-, Lohn- und Transportkosten werden zu den am Ausführungsdatum gültigen Ansätzen verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p. a. verrechnet. Akontos innerhalb vo 10 Tagen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware im Eigentum des Unternehmens. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Lieferungen zurückzufordern oder auszubauen.
§8 Mängelrüge und Nachbesserung
Der Kunde hat Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme oder sichtbare Mängel sofort schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung innert angemessener Frist. Darüberhinausgehende Ansprüche (z. B. Preisminderung, Wandelung) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Garantie / Service
Für Neuanlagen gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren, sofern im Vertrag nicht anders geregelt.
Für Service- und Reparaturarbeiten ohne Materialersatz (z. B. Entlüften, Dichtungen, Reinigung) wird keine Garantie übernommen. Verbrauchsmaterialien (Filter, Dichtungen etc.) sind verschleissbedingt.
§10 Haftung und Versicherung
Die Haftung für direkte Schäden ist auf grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen beschränkt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Drittansprüche wird jede Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung des Unternehmens ist pro Schadenereignis auf maximal CHF 5 Mio. begrenzt (bestehende Betriebshaftpflichtversicherung).
§11 Datenschutz / Vertraulichkeit
Das Unternehmen behandelt Kunden- und Projektdaten vertraulich. Pläne, Berechnungen, Dokumentationen bleiben Eigentum des Unternehmens und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder verändert werden.
§12 Vertragskündigung
Wird ein Vertrag vorzeitig aufgelöst, hat das Unternehmen Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Entschädigung von Umtrieben und reservierten Ressourcen.
Ein Rücktritt aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, Bauunterbruch, Sicherheitsrisiken) bleibt vorbehalten.
§13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Haizmann Haustechnik GmbH.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu finden.
Stand: Juni 2025
Haizmann Haustechnik GmbH – Ausführung & Planung aus einer Hand